AGB´s
- 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Veranstaltungsteilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt. - 2 Vertragspartner
Der Seminarvertrag kommt zustande mit Günter & Bärbel Heede, Heede-Institut, Carl-Spitzweg-Straße 9 a, 69190 Walldorf oder Markus Schick Erfolgsakademie, Markus Schick, An der Ziegelei 8, 67366 Weingarten zu Stande. Bei jedem Seminar steht der Vertragspartner bereits im Vorfeld fest und kann gezielt beim Heede-Institut angefragt werden, beim Hinweis Veranstalter nach dem Klicken des “Jetzt Buchen” Buttons in der Terminübersicht noch vor der Buchung oder in der Buchungsbestätigung eingesehen werden. - 3 Kundendienstzeiten
Sie erreichen unser Büro für Reklamationen, Beanstandungen, Fragen und Hinweisen unter: Telefon: +49 (0)152 / 23 31 88 73;
Email: markus@markusschick.eu. In der Regel sind wir zwischen 09:00 und 15:00 erreichbar. Ansonsten rufen wir gerne nach einer Nachricht auf unserem Anrufbeantworter zurück. - 4 Zustandekommen des Vertrages, Korrektur von Eingabefehler
Die auf den Webseiten gelisteten Workshops und Seminare stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Abschluss eines Vertrages dar. Das Angebot kann telefonisch oder online erfolgen. Bei einer Online-Anmeldung geben Sie die erforderlichen Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein. Fehler können jederzeit korrigiert werden. Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages geben Sie verbindlich ab, indem Sie den Button klicken „kostenpflichtig buchen“. Die Annahme des Vertrages erfolgt innerhalb von fünf Tagen per Email mit Hinweis auf die Lehrgangsdaten. Dies gilt als verbindliche Kursbelegung. Sollten Sie die Bestätigung nicht binnen fünf Tagen erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihr Angebot gebunden. - 5 Veranstaltungspreise
Die genannten Veranstaltungspreise sind Endpreise. Sie beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile. - 6 Fälligkeit und Zahlung
Mit der automatisierten Email und der Bestätigung des Vertrages erhalten Sie den Preis der Veranstaltung und die Kontodaten. Der ausgewiesene Preis ist gemäß Rechnungsstellung fällig und unter Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. Es gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungen. Frühbucherpreise müssen vor Ende der jeweiligen Frühbucherfrist (in der Regel 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, es sei denn es ist etwas anderes im Buchungsprozess und -bestätigung angegeben) auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, bei Zahlungen danach wird der reguläre Veranstaltungspreis gemäß der aktuellen Preisliste fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang und enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. - 7 Stornierung des Vertrages
1) Sonderstornierungs-Recht: Sollte dem Teilnehmer die Teilnahme aufgrund von behördlichen Auflagen im Rahmen der Corona-Verordnungen nicht oder nicht praktikabel möglich sein (z.B. Ein- und Ausreisebestimmungen mit Quarantäne oder individuelle Quarantäne) kann die Teilnahme jederzeit kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Eventuell bereits gezahlte Gebühren werden rückerstattet.
2) Erlebnis-Abende, Zeit für Transformation: Teilnahme kann jederzeit kostenfrei abgesagt werden.
3) Andere Seminare: Soweit nichts anderes angegeben im Buchungsprozess gelten die gleichen Bedingungen wie unter 1) auch für andere Seminare.
- 8 Widerruf des Vertrages
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. - 9 Änderungen und Absage durch den Veranstalter
- a) Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder dies aus anderen organisatorischen gründen unmöglich wird (z.B. Trainer krank und kein vergleichbarer Ersatz verfügbar). Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Etwaige Drittkosten werden nicht erstattet.
- b) Der Veranstalter ist berechtigt, bis zwei Tage vor Beginn den Veranstaltungsort in einem Radius von 25 Kilometern um den ursprünglichen Veranstaltungsort zu verlegen.
- c) Der Veranstalter ist berechtigt einen für eine Veranstaltung ausgewiesenen Trainer/in in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) durch einen anderen Trainer, als in der Ausschreibung angegeben, zu ersetzen.
- d) Die Benachrichtigung für a) und b) erfolgt sofern vorhanden per E-Mail, anderenfalls per Post.
- 10 Haftung und Verantwortung
a) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder persönliche Einsatz des vermittelten Lehrstoffs, der Werkzeuge und Arbeitsmethoden während und nach der Veranstaltung erfolgt ausschließlich in Eigenverantwortung. Für Veränderungen im persönlichen Leben oder Umfeld übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
b) Die Ausbildungen/Seminare/Workshops beinhalteten das Ziel, die Teilnehmer über natürliche Vorgänge aufzuklären und gelten als generelle Information für bewusstseinserweiternde Möglichkeiten. Die Ausbildungen und die Seminare beinhalten einen relativ neuen Zugang zu gesundheitlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Themen, und die zu erwartenden Ergebnisse sind noch nicht alle erforscht oder wissenschaftlich bewiesen. Die Verantwortung für alle Folgen menschlicher Bewusstseinsprozesse obliegt ausschließlich dem einzelnen Menschen selbst. Wenn hinderliche physikalische, emotionale, mentale oder spirituelle Energien neutralisiert und transformiert werden, kann sich die persönliche, gesundheitliche Situation, die entsprechende Ausstrahlung und Anziehung positiv verändern und das Bewusstsein wachsen. Für mögliche Veränderungen der aktuellen Lebenssituation trägt der Veranstalter keine Verantwortung.
c) Die angewandte Methoden sind eine Anwendung mit Transformationstechniken und keine Behandlung im medizinischen Sinn. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Symptome, gesundheitlichen Probleme oder Krankheiten behandelt. Im Krankheitsfall sollte ein Arzt oder Therapeuten aufgesucht werden. Es liegt in jedem Fall in der eigenen Verantwortung, medizinische Anordnungen mit einem Arzt/Therapeuten abzusprechen.
d) Im Rahmen der Veranstaltungen ist es nicht erlaubt, Bilder, Videoaufzeichnungen oder Tonaufzeichnungen zu machen.
e) Vor einzelnen Veranstaltungen ist eine schriftliche Erklärung zu den oben genannten Punkten a) bis d) abzugeben.
f) Sollte sich ein Teilnehmer nicht an die vor Ort geltenden und kommunizierte Hygienebestimmungen halten und dem Veranstalter dadurch Strafen oder andere Kosten entstehen, so übernimmt der Teilnehmer hierfür die Haftung und stellt den Veranstalter von Forderungen Dritter frei.
g) Für Folgekosten des Teilnehmers durch eine behördliche Untersagung bzw. Untersagung per Verordnung trägt der Veranstalter keine Haftung. Dies gilt auch dann, wenn deren Auslegung nicht 100% rechtssicher geklärt werden kann, ob der Event in einer praktikablen Weise, die unseren Qualitätskriterien (z.B. Körperkontakt möglich) entspricht, durchgeführt werden kann ODER aufgrund zu kurzfristiger Entscheidungen, die Veranstaltung nicht betriebswirtschaftlich durchgeführt werden kann, weil z.B. Zeit für Werbung fehlt. - 11 Sonstige Vereinbarungen
a) Im Rahmen der Seminar-Zeiten ist es dem Teilnehmer nur nach Absprache erlaubt, Bilder, Videoaufzeichnungen oder Tonaufzeichnungen zu machen.
b) Der Veranstalter behält sich das Recht vor im Rahmen der Veranstaltung Bild, Video und Tonaufnahmen zu machen. Diese dürfen allen Teilnehmern der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die von ihm gemachten Bild, Ton und Filmaufnahmen, sofern er nicht den Mittelpunkt der Aufnahme darstellt (also z.B. die Trainer fotografiert werden und er im Hintergrund zu sehen ist oder die ganze Gruppe beim Essen zusammensitzt), für Veröffentlichungen auf Webseiten und in anderen Publikationen zu Werbe-, Lehr- oder PR Zwecken unentgeltlich durch den Veranstalter oder mit ihm verbundenen Unternehmen genutzt werden können und diese damit zu einer zeitlich und örtlich uneingeschränkten und unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwendung der Bilder und Aufnahmen berechtigt sind. Aufnahmen in denen der Teilnehmer im Mittelpunkt steht sind von der Verwendung für Werbe-, Lehr oder PR-Zwecke ausgeschlossen, sofern hierzu nicht eine individuelle Vereinbarung getroffen wird. Sofern es keinen größeren Aufwand bedarf, wird der Veranstalter natürlich versuchen, individuellen Wünschen z.B. nach Löschung einzelner Fotos nachzukommen.
c) Zum Austausch der Fotos der Teilnehmer untereinander räumt der Teilnehmer dem Veranstalter alle Rechte zur zeitlich und örtlich uneingeschränkten und unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwendung der Bilder und Aufnahmen ein. Dies gilt auch für Aufnahmen von ihm oder anderen Teilnehmern außerhalb der Seminarzeiten, die dem Veranstalter, vom Teilnehmer oder anderen Teilnehmern zum Austausch mit andern Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Sofern es möglich ist, wird der Veranstalter natürlich versuchen, individuellen Wünschen z.B. nach Löschung einzelner Fotos nachzukommen.
d) Der Teilnehmer hat sich an die jeweils gültigen Hygienevorschriften und Verordnungen des jeweiligen Landes/Bundeslandes/Kantons/Kreises und des Veranstalters zu halten. Dies sieht aktuell insbesondere das 1,5 m Abstandhalten vor und nach dem Event, sowie während der Pausen und der Theorieblöcke zu anderen Menschen vor. Während den praktischen Demonstrationen und Übungsphasen ist – sofern kein ärztlicher Attest vorgelegt werden kann – eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ein solches kann bei Vorliegen von z.B. Asthma, Atemproblem oder Angststörungen durch das Tragen erteilt werden. Bitte wende Dich dazu an einen Arzt Deines Vertrauens und bringe den Attest zum Event mit. Regelmäßiges Händewaschen und/oder Desinfizieren ist ebenso nötig. Sollten sich zwischen Buchung und Veranstaltung Lockerungen oder Verstärkungen der Vorschriften ergeben, gilt die jeweils gültige Vorschrift. Weitere Einschränkungen werden gegebenenfalls vor Ort durch den Veranstalter bekanntgegeben. Bei Nichteinhaltung kann der Veranstalter den Teilnehmer vom Event ausschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
e) Aufgrund aktueller Verordnungen (z.B. wegen Corona) kann es zu Anpassungen der Veranstaltungsabläufe und -Inhalte kommen (z.B. keine individuellen Anwendungen bei Zeit für Transformation). Wenn dies Aufgrund aktueller Verordnungen passiert besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Rückerstattung, sofern das grundlegende Veranstaltungsziel nicht dabei verloren geht. - 12 Speicherung des Vertragstextes
Das Heede-Institutund die Markus Schick Erfolgsakademie speichern den Vertragstext. Nachdem Sie Ihre Anmeldung online abgesendet haben, ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über die Seite einsehbar. Durch die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie die Möglichkeit, den Text selbst zu speichern. Die AGB können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Nach Abschluss der Bestellung werden Ihnen die Bestelldaten und die AGB übermittelt. - 13 Datenschutz
Der Teilnehmer hat die Datenspeicherung und Verwendung gemäß der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. - 14 Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache ist deutsch. - 15 Gerichtsstand (nur für gewerbliche Teilnehmer):
Germersheim